Seit dem 13.05.2024 ist das TDDDG, ehemals TTDSG, in Kraft.
Wie ein Cookie-Banner aussehen sollte, erfährst du in diesem Artikel
Das neue Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz, kurz TTDSG, ist kaum in Kraft, da fragen sich Website-Betreiber, wie ein rechtssicheres Cookie-Banner aussehen soll. Seit dem 13.05.2024 ist das Gesetz umbenannt worden in das Telekommunikations-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, kurz TDDDG.
Denn immerhin können diese nun durch Verbände, Datenschützer usw, abgemahnt werden.
Was es zu beachten gibt und wie ein Cookie-Banner aussehen sollte, erfährst du in unserem Gastartikel, den wir für unsere Kollegin, Susanne Streitenberger von MCS Marketing ,schreiben durften.
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